Preview 100701FLE602.jpg

Die medizinische Versorgung im Notfall und der damit verbundener Ruf nach solch einem Rettungsfahrzeug kann in Zukunft teuer sein. Laut Rechtsprechung sind inzwischen Rettungseinsaetze, bei denen letzlich kein Transport erfolgt (sogenannte Fehlfahrten), unter bestimmten Voraussetzungen gebuehrenpflichtig. Die Krankenkassenverbaende lehnen jedoch eine Kostenuebernahme ab. Gesetzlich Versichterte zahlen dann aus eigener Tasche! Bild vom 10.07.01

Erste Hilfe, Verletzte, Blaulicht, Rettungsdienst

Foto: Uwe Tittel / nordpool, Petersburg, D-24966
Soerup-Barg, Tel +49 (0) 4635-292626, Fax +49 (0) 4635-295411, EMail: info@nordpool-media.com,
www.nordpool-media.com

Credit: Uwe Tittel / nordpool