Die medizinische Versorgung im Notfall und der damit verbundener Ruf nach solch einem Rettungsfahrzeug kann in Zukunft teuer sein. Laut Rechtsprechung sind inzwischen Rettungseinsaetze, bei denen letzlich kein Transport erfolgt (sogenannte Fehlfahrten), unter bestimmten Voraussetzungen gebuehrenpflichtig. Die Krankenkassenverbaende lehnen jedoch eine Kostenuebernahme ab. Gesetzlich Versichterte zahlen dann aus eigener Tasche! Bild vom 10.07.01
Erste Hilfe, Verletzte, Blaulicht, Rettungsdienst
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Arbeit / Soziales
Fotograf: Uwe Tittel
Aufnahmedatum: 20010710
Ort: Schleswig
Bundesland: Schleswig-Holstein
Land: Deutschland
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